top of page
Europagymnasium Merch_edited.png

Reifeprüfung allgemeine Informationen

Neue Reifeprüfung

Die Reifeprüfung an der AHS ist standardisiert, kompetenzorientiert und folgt dem Drei-Säulen-Modell. Sie ist modular aufgebaut: Wer bei der Abschließenden Arbeit oder bei einer Klausur negativ ist, darf trotzdem zur mündlichen Prüfung antreten.

reifepruefung-grafik.png
  • Säule 1 – Abschließende Arbeit (ABA), optional Eine schriftliche Arbeit mit Präsentation und Diskussion. Das Thema wird bis Ende März der 7. Klasse mit der betreuenden Lehrperson festgelegt. Statt der ABA kann eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung gewählt werden.

  • Säule 2 – Klausuren (3 bis 5) Pflicht sind Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache. Die Aufgaben in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Latein und Griechisch kommen zentral vom Bildungsministerium. Eine negative Klausur kann durch eine mündliche Kompensationsprüfung ausgeglichen werden.

  • Säule 3 – Mündliche Prüfungen (2 bis 4) Die Aufgaben erstellen die Lehrer:innen der Schule auf Grundlage der Themenpools, die nach Fachgruppen veröffentlicht werden. Die Kombination wählen die Schüler:innen selbst: mit ABA: 3 Klausuren + 3 mündliche oder 4 Klausuren + 2 mündliche Prüfungen, ohne ABA: eine Prüfung mehr, schriftlich oder mündlich. Die Leistungen der 8. Klasse fließen zur Hälfte in die Beurteilung der jeweiligen Prüfung ein.

  • Die Kombination wählen die Schüler:innen selbst: mit ABA: 3 Klausuren + 3 mündliche oder 4 Klausuren + 2 mündliche Prüfungen, ohne ABA: eine Prüfung mehr, schriftlich oder mündlich.

  • Einbeziehung der 8. Klasse Die Leistungen der 8. Klasse fließen zur Hälfte in die Beurteilung der jeweiligen Prüfung ein – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

    • schriftlich: Die Klausur ist positiv, oder bei negativer Klausurarbeit wurde der festgelegte Schwellenwert erreicht.

    • mündlich: Der Kandidat bzw. die Kandidatin hat an der Prüfung mitgewirkt.

 

Geplant ab der Reifeprüfung 2027: Der Ministerrat hat am 13. Mai 2026 folgende Änderungen beschlossen (vorbehaltlich der gesetzlichen Umsetzung):

  • Die Abschließende Arbeit bleibt dauerhaft optional.

  • Bei der mündlichen Prüfung gilt eine Mindestquote von 30 %; bisher reichte die Mitwirkung.

  • Zum Haupttermin darf man auch mit zwei „Nicht genügend“ im Zeugnis antreten.

  • Bereits das Mitführen eines einsatzbereiten unerlaubten Hilfsmittels gilt als Täuschungsversuch.

Die Schule informiert, sobald die Regelungen verbindlich sind.

 

Weitere Informationen: www.srdp.at – Aufgaben, Übungsmaterial und Termine der standardisierten Reifeprüfung www.oesterreich.gv.at – Infos zur Zentralmatura an AHS

bottom of page